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Standorte der Arbeitsgerichte in Bayern
Hier finden Sie eine Übersicht aller Arbeitsgerichte bayernweit, an denen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte tätig sind
Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten alle Arbeitnehmer sehr gerne vor dem für sie zuständigen Arbeitsgericht. Zuständig kann für Arbeitnehmer das Arbeitsgericht am Standort der Erbringung Ihrer Leistung, das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder dem Sitz einer Niederlassung sein. In der Beratung von Arbeitnehmern wählen die Anwälte für Arbeitsrecht natürlich das für Sie günstigste Arbeitsgericht. Im Arbeitsgerichtsverfahren kann das auch unter Umständen eine taktische Kompenente gegen den Arbeitgeber sein.

Haben Sie Fragen, beispielsweise welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist oder welcher Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten kann?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0941-38177700